In Deutschland reißt die Diskussion um Cannabidiol nicht ab. Leider ist auch die Rechtslage noch nicht ganz eindeutig und schwammig. Eines ist aber ganz klar. CBD fällt nicht unter das BtMG (Betäubungsmittelgesetzt), da der Wirkstoff nicht berauschend wirkt. Dennoch gibt es noch viele Dinge, die geklärt werden müssen. Hoffen wir, dass die neue Regierung hier jetzt endlich etwas tut, damit die Rechtslage eindeutig ist.
Die Richtlinien laut dem Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte
Laut dem Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte dürfen Produkte, die aus Cannabis hergestellt werden, nur dann verkauft werden, wenn sie aus Nutzhanf gewonnen wurden. Dabei gibt es rund 50 Nutzhanfsorten, die vollkommen legal sind und die Hersteller die Produkte, die aus diesen Sorten gewonnen wurden, verkaufen dürfen. Allerdings darf das Endprodukt nur einen THC-Gehalt von unter 0,2 % enthalten.
Da die Verwechslungsgefahr aber hoch ist und Cannabis und CBD Blüten absolut ähnlich sind, ist natürlich ein Missbrauch auch nicht ausgeschlossen. Allerdings werden seriöse Händler peinlichst genau darauf achten, dass der THC-Anteil beim Blüten mit CBD kaufen nicht überschritten wird. Denn sonst würden sie sich jede Menge Ärger einhandeln.
Urteil der Europäischen Union
Das neue Urteil (Rechtssache C-663/18, B S und C A) der Europäischen Union schafft jetzt zumindest die einheitliche Handhabung auf EU-Ebene. Der EuGH hat nun festgelegt, dass die Mitgliedstaaten die Vermarktung von CBD Produkten nicht verbieten dürfen. Vor allem nicht dann, wenn die Produkte in einem anderen EU-Land hergestellt wurden und sich der Hersteller an die Gesetze hält. Dies bedeutet gleichzeitig auch, dass Produkte, die anders produziert wurden wie etwa in Deutschland, nicht illegal sind, wenn die Gesetze eingehalten wurden.
Zudem legte der EuGH fest, dass CBD „offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädliche Auswirkungen“ auf den Körper zu befürchten sein. Somit ist CBD keine Droge und kein Betäubungsmittel und muss im Handel legal verkäuflich sein. Dies bedeutet auch, dass auch CBD Blüten legal erworben werden können, auch wenn sie Cannabis Blüten sehr ähnlich sehen. Aus diesem Grund ist es wichtig, auf einen vertrauensvollen Hersteller zu setzen, damit man sich auch immer sicher sein kann, dass der gesetzliche THC-Anteil eingehalten wird.
Legal CBD Blüten kaufen und konsumieren
CBD Blüten sind also vollkommen legal erhältlich, wenn der THC-Gehalt unter 0,2 % liegt. Wer diese konsumieren möchte, um zu entspannen, besser schlafen zu können oder auch Schmerzen damit zu behandeln, muss nicht befürchten eine Straftat zu begehen. Beim CBD Blüten kaufen ist aber einiges zu beachten. Sie sollten auf jeden Fall aus der EU stammen, da diese zertifiziert sind. Auch auf den CBD-Gehalt ist ein Augenmerk zu legen. Es gibt CBD Hanfblüten mit verschiedenen Konzentrationen. Blüten mit einer CBD Konzentration unter 10 % sind meist für kleinere Beschwerden oder zur Entspannung sehr gut geeignet. Wer an chronisch entzündlichen Erkrankungen leidet, sollte besser auf eine höhere Konzentration zurückgreifen.
Dabei können die Blüten geraucht oder mit dem Vaporizer verdampft werden oder sie werden als Tee zubereite. Geraucht oder verdampft wirken sie jedoch besser und deutlich schneller. Um einen Tee zuzubereiten, werden ½ Teelöffel CBD Blüten mit 250 ml Wasser und einem Esslöffel Hanf- oder Kokosöl für rund 60 Minuten leicht in einem Topf mit geschlossenem Deckel geköchelt. So kann sich der CBD Wirkstoff voll entfalten und auf den Körper wirken.